Archiv des Monats: Oktober 2025

🐔 Wichtige Information für unsere Züchter: Vogelgrippe-Impfung – Warum sie (noch) nicht praktikabel ist

Kleintierzuchtverein Neuwirtshaus – Stand: Oktober 2025

Liebe Züchterinnen und Züchter,

die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) stellt unsere Rassegeflügelzucht weiterhin vor große Herausforderungen. Trotz der Forderung des Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG), eine Impfstrategie zu ermöglichen, ist eine generelle Impfung in Deutschland derzeit nicht zugelassen. Darüber hinaus sprechen die aktuellen Kontrollmechanismen, die im Falle einer Impfung erforderlich wären, klar gegen eine praktikable Anwendung in unseren Kleinstbeständen.

Hier erfahrt ihr, welche konkreten Nachteile und Hürden die Impfung unter den bestehenden Auflagen mit sich bringen würde.


🛑 Die drei Hauptargumente gegen die aktuelle Impfpraxis

 

Die Bedenken resultieren hauptsächlich aus den strengen Überwachungsauflagen der EU und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die das Ziel verfolgen, eine unerkannten Seuchenverbreitung zu verhindern.

 

1. 🔬 Unverhältnismäßiger Kontroll- und Kostenaufwand (Surveillance)

 

Das Kernproblem ist das sogenannte DIVA-Prinzip (Differentiating Infected from Vaccinated Animals), das sicherstellen soll, dass geimpfte Tiere das Virus nicht unerkannt weitertragen.

  • Versteckte Viruszirkulation: Moderne Impfstoffe verhindern zwar in der Regel, dass das Tier schwer erkrankt oder stirbt, aber sie können eine Infektion und eine (geringere) Virusausscheidung oft nicht vollständig verhindern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz).

  • Monatliche Zwangskontrollen: Um dies auszuschließen, sind geimpfte Bestände zu einer monatlichen, engmaschigen klinischen und labortechnischen Überwachung verpflichtet.

  • Hohe Kostenbelastung: Für Kleinsthaltungen und Hobbyzuchten, wie sie in unserem Verein üblich sind, ist dieser Aufwand extrem kostspielig (Tierarztkosten, Laborkosten) und bürokratisch nicht umsetzbar (Verband Bayerischer Rassegeflügelzüchter e.V.). Der Aufwand für die Einhaltung dieser strikten Maßnahmen steht in keinem Verhältnis zur Bestandsgröße (Spektrum der Wissenschaft: Zitat Harder, FLI).

Fazit: Eine praktikable und kostengünstige Impfung, wie sie uns Züchtern bei der Newcastle Disease (ND)zur Verfügung steht, existiert für die Vogelgrippe unter den aktuellen Kontrollauflagen nicht.


 

2. 🗺️ Massive Einschränkung von Handel und Ausstellungswesen

 

Die Haupttätigkeit eines Rassegeflügelzüchters ist der Erhalt der Rassenvielfalt durch Zucht, Bewertung und Austausch von Tieren. Eine Impfung würde dies drastisch erschweren.

  • Handelsbarrieren: Viele Länder und Regionen, die als „HPAI-frei“ gelten wollen, verhängen Import- und Verbringungsverbote für Geflügel aus geimpften Beständen. Dies würde den überregionalen und internationalen Zuchtaustausch praktisch lahmlegen.

  • Ausschluss von Schauen: Auch national könnte die Teilnahme an Geflügelausstellungen problematisch werden. Um jedes Risiko einer Viruseinschleppung zu vermeiden, könnten Veranstalter die Zulassung von geimpften Tieren erschweren oder gänzlich untersagen.

Hintergrund: Unser Ziel ist der Erhalt von Rassen (oft vom Aussterben bedroht) – diese genetische Vielfalt ist von unschätzbarem Wert. Unverhältnismäßige Auflagen gefährden dieses ehrenamtliche Engagement (BDRG).


 

3. 🧬 Risiko der Seuchenverschleppung und Viren-Mutation

 

Die aktuelle deutsche Seuchenbekämpfungsstrategie zielt auf die Tilgung des Erregers ab. Eine Impfung, die das Virus in geimpften Tieren zirkulieren lässt, konterkariert dieses Ziel.

  • Gefahr der Endemie: Wenn geimpfte Tiere das Virus ausscheiden, könnte die Seuche unbemerkt im Land zirkulieren und sich endemisch (dauerhaft heimisch) etablieren, ohne dass die typischen Krankheitsanzeichen in der geimpften Population sichtbar werden.

  • Selektionsdruck: Die Impfung kann das Virus dazu bringen, zu mutieren und Varianten zu entwickeln, die dem Impfschutz entkommen (sogenannte Escape-Varianten). Dies würde ein höheres, unkontrollierbares Risiko für ungeimpftes Geflügel und andere Tierarten darstellen.


 

🛡️ Was jetzt zählt: Biosicherheit!

 

Solange die politischen Rahmenbedingungen und die Kontrollauflagen für eine Impfung im Kleinsthaltungsbereich nicht praktikabel und kostengünstig angepasst werden, bleibt die konsequente Biosicherheit unser wichtigster Schutz.

  • Kein Impfstoff schützt vor behördlicher Keulung: Da die Impfstoffe in Deutschland nicht flächendeckend zugelassen sind, schützt eine ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung zur Impfung im Seuchenfall derzeit nicht vor einer angeordneten Tötung des Bestandes.

Wir appellieren an alle Mitglieder, die strengen Hygienemaßnahmen weiterhin gewissenhaft umzusetzen, um unsere wertvollen Bestände zu schützen!


Für Rückfragen wendet euch bitte an den Vorstand oder an das zuständige Veterinäramt.

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AKTUELLE WARNUNG: Vogelgrippe – Unsere Verantwortung als Züchter und Halter!

Liebe Zuchtfreunde in Neuwirtshaus und Umgebung,

die Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI) ist durch den anhaltenden Vogelzug und die weite Verbreitung bei Wildvögeln weiterhin eine ernste und akute Bedrohung für unsere wertvollen Bestände. Aktuell sind noch keine Tiere mit Befund in Stuttgart gefunden worden.

Das FLI hatte bereits vor den jüngsten Fällen gewarnt, dass bald mit einer möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV-Infektionen zu rechnen sei. Betroffen seien inzwischen nicht nur Kraniche, sondern auch andere wilde Wasservögel wie Enten und Gänse. Doch auch Nutzgeflügel wie Legehennen, Mastgänse oder Puten könne das Virus befallen.

Für den Monat Oktober hat das FLI bislang bereits mehr als 15 Ausbrüche in Nutzgeflügel-Haltungen. Besonders folgenschwer waren auch zwei Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Dort mussten nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministeriums in zwei Großbetrieben mit Legehennen knapp 150.000 Tiere vorsorglich getötet werden. Bereits Mitte Oktober waren im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg 20.500 Puten gekeult worden. Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen. 

Die derzeit hohe Viruslast bei Wildvögeln erhöhten das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände bundesweit erheblich, heißt es vom FLI. Das Institut schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Die Gesamtzahl der seit Jahresbeginn wegen Vogelgrippe getöteten Nutztiere liege jedoch höher, hieß es. 

Vor allem die Ausbreitung der Krankheit unter Kranichen hat nach Einschätzung des FLI ein in Deutschland bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen. Eine Häufung verendeter Tiere, so wie in diesem Herbst, sei bisher noch nicht beobachtet worden, sagte eine Sprecherin des für Tierseuchen zuständigen Bundesinstituts. Es sei ungewöhnlich in diesem Jahr, dass Kraniche hierzulande von der Vogelgrippe betroffen sind.

Als Reaktion auf die zunehmende Zahl bestätigter Fälle hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Bewertung das Risiko weiterer Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie bei Wildvögeln von „mäßig“ auf „hoch“ heraufgestuft.

Wir appellieren an Dich und Deine Sorgfaltspflicht: Schütze Dein Geflügel jetzt mit höchster Konsequenz!

  1. Grundlegende und gesetzliche Pflichten

Als Geflügelhalter (auch als Hobby- und Rassegeflügelzüchter) bist Du gesetzlich zur Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet.

Deine Pflicht

Was Du jetzt tun musst

Registrierung

Hast Du Deine Geflügelhaltung (schon ab dem 1. Tier) beim Veterinäramt gemeldet? Diese Anzeigepflicht ist kostenfrei und gilt ohne Ausnahme.

Bestandsregister

Führe ein Register über Zu- und Abgänge von Tieren. Dokumentiere auch täglich die Zahl der verendeten Tiere und die Legeleistung.

Impfpflicht

Denke an die Pflichtimpfung Deines Geflügels gegen die Newcastle-Krankheit (ND).

 

  1. Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen in Deiner Haltung

Die folgenden Maßnahmen sind landesweit angeordnet und müssen strikt umgesetzt werden, um Deine Tiere vor dem Virus zu schützen:

Schutz-Maßnahme

Deine Umsetzung im Detail

Wildvogelschutz

Verhindere JEDEN Kontakt Deines Geflügels zu Wildvögeln. Das bedeutet: Stallungen oder Volieren müssen nach oben gegen Einträge gesichert (dichte Abdeckung) und an den Seiten wildvogelsicher begrenzt sein (engmaschige Netze oder Gitter, max. 25 mm).

Futter & Tränken

Füttere und tränke Deine Tiere ausschließlich im Stall oder in einem wildvogelsicher geschützten Bereich. Nutze kein Oberflächenwasser (Teichwasser, Regenwasser) zum Tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben könnten.

Hygiene-Schleuse

Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung! Betritt Deine Stallungen nur mit speziellen, nur dort verwendeten Schuhen und Kleidung (oder Einwegkleidung). Nach jedem Stallgang müssen die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden.

Desinfektion

Stelle vor dem Stalleingang eine Desinfektionswanne (Mörtelwanne o.ä.) für Deine Stiefel bereit und nutze sie konsequent.

Fremdpersonen

Reduziere Besuche von betriebsfremden Personen im Stallbereich auf das Nötigste.

Nagerkontrolle

Führe eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durch und dokumentiere diese. Ratten und Mäuse können das Virus verschleppen.

 

  1. Was Du als Züchter bei Abgabe/Zukauf und Schauen beachten musst

Sei besonders vorsichtig beim Tierverkehr:

  • Zukauf/Verkauf: Vermeide den Zukauf von Geflügel aus ungeklärter Herkunft. Bei der Abgabe und dem Zukauf von Tieren musst Du die gesetzlichen Dokumentationspflichten (Name und Adresse des Abgebers/Empfängers, Transportdatum etc.) genau einhalten.
  • Ausstellungen/Märkte: Beachte alle aktuellen Allgemeinverfügungen und Auflagen der Veterinärbehörden bezüglich der Durchführung von Geflügelschauen und -märkten. Informiere Dich rechtzeitig, ob Ausstellungen in Deinem Umfeld erlaubt sind und welche speziellen Untersuchungs- oder Schutzvorschriften gelten!
  1. Was tun im Seuchenfall?

Achte auf frühe Krankheitsanzeichen!

Solltest Du innerhalb von 24 Stunden eine erhöhte Sterberate (mehr als 3 Tiere bei kleinen Beständen bzw. mehr als 2% bei größeren Beständen) oder einen deutlichen Rückgang der Legeleistung oder der Futteraufnahme feststellen, musst Du unverzüglich :

  1. Deinen Tierarzt hinzuziehen.
  2. Das zuständige Veterinäramt informieren.

Wichtig für alle Bürger: Wenn Du tote oder kranke Wildvögel (insbesondere Wasservögel) findest, berühre sie nicht und melde den Fundort unverzüglich dem Veterinäramt Stuttgart.

Wir bitten Dich, diese lebenswichtigen Maßnahmen für unsere Zucht und unsere Vereine strikt zu befolgen.

Rainer Salzer

 

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