🐔 Wichtige Information für unsere Züchter: Vogelgrippe-Impfung – Warum sie (noch) nicht praktikabel ist

Kleintierzuchtverein Neuwirtshaus – Stand: Oktober 2025

Liebe Züchterinnen und Züchter,

die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) stellt unsere Rassegeflügelzucht weiterhin vor große Herausforderungen. Trotz der Forderung des Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG), eine Impfstrategie zu ermöglichen, ist eine generelle Impfung in Deutschland derzeit nicht zugelassen. Darüber hinaus sprechen die aktuellen Kontrollmechanismen, die im Falle einer Impfung erforderlich wären, klar gegen eine praktikable Anwendung in unseren Kleinstbeständen.

Hier erfahrt ihr, welche konkreten Nachteile und Hürden die Impfung unter den bestehenden Auflagen mit sich bringen würde.


🛑 Die drei Hauptargumente gegen die aktuelle Impfpraxis

 

Die Bedenken resultieren hauptsächlich aus den strengen Überwachungsauflagen der EU und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die das Ziel verfolgen, eine unerkannten Seuchenverbreitung zu verhindern.

 

1. 🔬 Unverhältnismäßiger Kontroll- und Kostenaufwand (Surveillance)

 

Das Kernproblem ist das sogenannte DIVA-Prinzip (Differentiating Infected from Vaccinated Animals), das sicherstellen soll, dass geimpfte Tiere das Virus nicht unerkannt weitertragen.

  • Versteckte Viruszirkulation: Moderne Impfstoffe verhindern zwar in der Regel, dass das Tier schwer erkrankt oder stirbt, aber sie können eine Infektion und eine (geringere) Virusausscheidung oft nicht vollständig verhindern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz).

  • Monatliche Zwangskontrollen: Um dies auszuschließen, sind geimpfte Bestände zu einer monatlichen, engmaschigen klinischen und labortechnischen Überwachung verpflichtet.

  • Hohe Kostenbelastung: Für Kleinsthaltungen und Hobbyzuchten, wie sie in unserem Verein üblich sind, ist dieser Aufwand extrem kostspielig (Tierarztkosten, Laborkosten) und bürokratisch nicht umsetzbar (Verband Bayerischer Rassegeflügelzüchter e.V.). Der Aufwand für die Einhaltung dieser strikten Maßnahmen steht in keinem Verhältnis zur Bestandsgröße (Spektrum der Wissenschaft: Zitat Harder, FLI).

Fazit: Eine praktikable und kostengünstige Impfung, wie sie uns Züchtern bei der Newcastle Disease (ND)zur Verfügung steht, existiert für die Vogelgrippe unter den aktuellen Kontrollauflagen nicht.


 

2. 🗺️ Massive Einschränkung von Handel und Ausstellungswesen

 

Die Haupttätigkeit eines Rassegeflügelzüchters ist der Erhalt der Rassenvielfalt durch Zucht, Bewertung und Austausch von Tieren. Eine Impfung würde dies drastisch erschweren.

  • Handelsbarrieren: Viele Länder und Regionen, die als „HPAI-frei“ gelten wollen, verhängen Import- und Verbringungsverbote für Geflügel aus geimpften Beständen. Dies würde den überregionalen und internationalen Zuchtaustausch praktisch lahmlegen.

  • Ausschluss von Schauen: Auch national könnte die Teilnahme an Geflügelausstellungen problematisch werden. Um jedes Risiko einer Viruseinschleppung zu vermeiden, könnten Veranstalter die Zulassung von geimpften Tieren erschweren oder gänzlich untersagen.

Hintergrund: Unser Ziel ist der Erhalt von Rassen (oft vom Aussterben bedroht) – diese genetische Vielfalt ist von unschätzbarem Wert. Unverhältnismäßige Auflagen gefährden dieses ehrenamtliche Engagement (BDRG).


 

3. 🧬 Risiko der Seuchenverschleppung und Viren-Mutation

 

Die aktuelle deutsche Seuchenbekämpfungsstrategie zielt auf die Tilgung des Erregers ab. Eine Impfung, die das Virus in geimpften Tieren zirkulieren lässt, konterkariert dieses Ziel.

  • Gefahr der Endemie: Wenn geimpfte Tiere das Virus ausscheiden, könnte die Seuche unbemerkt im Land zirkulieren und sich endemisch (dauerhaft heimisch) etablieren, ohne dass die typischen Krankheitsanzeichen in der geimpften Population sichtbar werden.

  • Selektionsdruck: Die Impfung kann das Virus dazu bringen, zu mutieren und Varianten zu entwickeln, die dem Impfschutz entkommen (sogenannte Escape-Varianten). Dies würde ein höheres, unkontrollierbares Risiko für ungeimpftes Geflügel und andere Tierarten darstellen.


 

🛡️ Was jetzt zählt: Biosicherheit!

 

Solange die politischen Rahmenbedingungen und die Kontrollauflagen für eine Impfung im Kleinsthaltungsbereich nicht praktikabel und kostengünstig angepasst werden, bleibt die konsequente Biosicherheit unser wichtigster Schutz.

  • Kein Impfstoff schützt vor behördlicher Keulung: Da die Impfstoffe in Deutschland nicht flächendeckend zugelassen sind, schützt eine ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung zur Impfung im Seuchenfall derzeit nicht vor einer angeordneten Tötung des Bestandes.

Wir appellieren an alle Mitglieder, die strengen Hygienemaßnahmen weiterhin gewissenhaft umzusetzen, um unsere wertvollen Bestände zu schützen!


Für Rückfragen wendet euch bitte an den Vorstand oder an das zuständige Veterinäramt.

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