AKTUELLE WARNUNG: Vogelgrippe – Unsere Verantwortung als Züchter und Halter!

Liebe Zuchtfreunde in Neuwirtshaus und Umgebung,

die Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI) ist durch den anhaltenden Vogelzug und die weite Verbreitung bei Wildvögeln weiterhin eine ernste und akute Bedrohung für unsere wertvollen Bestände. Aktuell sind noch keine Tiere mit Befund in Stuttgart gefunden worden.

Das FLI hatte bereits vor den jüngsten Fällen gewarnt, dass bald mit einer möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV-Infektionen zu rechnen sei. Betroffen seien inzwischen nicht nur Kraniche, sondern auch andere wilde Wasservögel wie Enten und Gänse. Doch auch Nutzgeflügel wie Legehennen, Mastgänse oder Puten könne das Virus befallen.

Für den Monat Oktober hat das FLI bislang bereits mehr als 15 Ausbrüche in Nutzgeflügel-Haltungen. Besonders folgenschwer waren auch zwei Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Dort mussten nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministeriums in zwei Großbetrieben mit Legehennen knapp 150.000 Tiere vorsorglich getötet werden. Bereits Mitte Oktober waren im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg 20.500 Puten gekeult worden. Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen. 

Die derzeit hohe Viruslast bei Wildvögeln erhöhten das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände bundesweit erheblich, heißt es vom FLI. Das Institut schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Die Gesamtzahl der seit Jahresbeginn wegen Vogelgrippe getöteten Nutztiere liege jedoch höher, hieß es. 

Vor allem die Ausbreitung der Krankheit unter Kranichen hat nach Einschätzung des FLI ein in Deutschland bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen. Eine Häufung verendeter Tiere, so wie in diesem Herbst, sei bisher noch nicht beobachtet worden, sagte eine Sprecherin des für Tierseuchen zuständigen Bundesinstituts. Es sei ungewöhnlich in diesem Jahr, dass Kraniche hierzulande von der Vogelgrippe betroffen sind.

Als Reaktion auf die zunehmende Zahl bestätigter Fälle hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Bewertung das Risiko weiterer Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie bei Wildvögeln von „mäßig“ auf „hoch“ heraufgestuft.

Wir appellieren an Dich und Deine Sorgfaltspflicht: Schütze Dein Geflügel jetzt mit höchster Konsequenz!

  1. Grundlegende und gesetzliche Pflichten

Als Geflügelhalter (auch als Hobby- und Rassegeflügelzüchter) bist Du gesetzlich zur Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet.

Deine Pflicht

Was Du jetzt tun musst

Registrierung

Hast Du Deine Geflügelhaltung (schon ab dem 1. Tier) beim Veterinäramt gemeldet? Diese Anzeigepflicht ist kostenfrei und gilt ohne Ausnahme.

Bestandsregister

Führe ein Register über Zu- und Abgänge von Tieren. Dokumentiere auch täglich die Zahl der verendeten Tiere und die Legeleistung.

Impfpflicht

Denke an die Pflichtimpfung Deines Geflügels gegen die Newcastle-Krankheit (ND).

 

  1. Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen in Deiner Haltung

Die folgenden Maßnahmen sind landesweit angeordnet und müssen strikt umgesetzt werden, um Deine Tiere vor dem Virus zu schützen:

Schutz-Maßnahme

Deine Umsetzung im Detail

Wildvogelschutz

Verhindere JEDEN Kontakt Deines Geflügels zu Wildvögeln. Das bedeutet: Stallungen oder Volieren müssen nach oben gegen Einträge gesichert (dichte Abdeckung) und an den Seiten wildvogelsicher begrenzt sein (engmaschige Netze oder Gitter, max. 25 mm).

Futter & Tränken

Füttere und tränke Deine Tiere ausschließlich im Stall oder in einem wildvogelsicher geschützten Bereich. Nutze kein Oberflächenwasser (Teichwasser, Regenwasser) zum Tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben könnten.

Hygiene-Schleuse

Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung! Betritt Deine Stallungen nur mit speziellen, nur dort verwendeten Schuhen und Kleidung (oder Einwegkleidung). Nach jedem Stallgang müssen die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden.

Desinfektion

Stelle vor dem Stalleingang eine Desinfektionswanne (Mörtelwanne o.ä.) für Deine Stiefel bereit und nutze sie konsequent.

Fremdpersonen

Reduziere Besuche von betriebsfremden Personen im Stallbereich auf das Nötigste.

Nagerkontrolle

Führe eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durch und dokumentiere diese. Ratten und Mäuse können das Virus verschleppen.

 

  1. Was Du als Züchter bei Abgabe/Zukauf und Schauen beachten musst

Sei besonders vorsichtig beim Tierverkehr:

  • Zukauf/Verkauf: Vermeide den Zukauf von Geflügel aus ungeklärter Herkunft. Bei der Abgabe und dem Zukauf von Tieren musst Du die gesetzlichen Dokumentationspflichten (Name und Adresse des Abgebers/Empfängers, Transportdatum etc.) genau einhalten.
  • Ausstellungen/Märkte: Beachte alle aktuellen Allgemeinverfügungen und Auflagen der Veterinärbehörden bezüglich der Durchführung von Geflügelschauen und -märkten. Informiere Dich rechtzeitig, ob Ausstellungen in Deinem Umfeld erlaubt sind und welche speziellen Untersuchungs- oder Schutzvorschriften gelten!
  1. Was tun im Seuchenfall?

Achte auf frühe Krankheitsanzeichen!

Solltest Du innerhalb von 24 Stunden eine erhöhte Sterberate (mehr als 3 Tiere bei kleinen Beständen bzw. mehr als 2% bei größeren Beständen) oder einen deutlichen Rückgang der Legeleistung oder der Futteraufnahme feststellen, musst Du unverzüglich :

  1. Deinen Tierarzt hinzuziehen.
  2. Das zuständige Veterinäramt informieren.

Wichtig für alle Bürger: Wenn Du tote oder kranke Wildvögel (insbesondere Wasservögel) findest, berühre sie nicht und melde den Fundort unverzüglich dem Veterinäramt Stuttgart.

Wir bitten Dich, diese lebenswichtigen Maßnahmen für unsere Zucht und unsere Vereine strikt zu befolgen.

Rainer Salzer

 

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