Rassebewertung FbZw
1956 wurden die ersten Farbenzwerge in den deutschen Einheitsstandard zugelassen. Seit dieser Zeit werden von ihm die Größe und der Typ des Hermelinkaninchens verlangt. Farbenzwerge und das Hermelin besitzen in überwiegender Zahl den Zwergfaktor dw in spalterbiger Form. Die reinerbigen Tiere (DwDw) sind etwas größer, haben etwas längere Ohren und weniger gut ausgeprägte Köpfe. Anerkannt sind alle Farbschläge der anerkannten Rassen, ausgenommen: Deutsche Riesenschecken, Mecklenburger Schecken, Rheinische Schecken und Englische Schecken.
Bewertungsskala
1. Gewicht
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2. Körperform, Typ, Bau
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3. Fellhaar
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4. Kopf
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5. Ohren
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6. Farbe und Gleichmäßigkeit
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7. Pflegezustand
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Gesamt
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20 Punkte
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20 Punkte
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15 Punkte
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15 Punkte
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15 Punkte
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10 Punkte
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5 Punkte
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100 Punkte
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Gewichtsbewertung
1,00
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1,00 - 1,05
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1,05 - 1,10
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1,10 - 1,35
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1,35 - 1,40
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1,40 - 1,45
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1,45 - 1,50
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Höchstgewicht
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17
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18
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19
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20
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19
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18
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17
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1,50
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1. Gewicht
Normalgewicht über 1,1 bis 1,5 kg. Mindestgewicht 1,0 kg, Höchstgewicht 1,50 kg.
Die Farbenzwerge sind ausgesprochene Zwergkaninchen. Um einerseits einer allzu intensiven Verzwergung vorzubeugen und andererseits den Typus eines Zwergkaninchens vollendet zu erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein solches zwischen 1,1 und 1,35 kg.
2. Körperform, Typ und Bau
Als ausgesprochene Zwergkaninchen weichen Farbenzwerge im Typ erheblich von den übrigen Rassen ab. Die Körperform ist gedrungen, walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig breit. Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet. Die kurzen Läufe sind dem Zwergentyp angepasst. Die Blume ist klein und liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unerscheidet sich von dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem Wammenansatz frei.
Leichte Fehler:
Leichte Abweichungen vom Typ, insbesondere leicht verjüngte oder leicht gestreckte Form.
Schwere Fehler:
Insbesondere stark vom Typ abweichender schmaler und gestreckter Rumpf. Wammenansatz bei beiden Geschlechtern.
3.Fellhaar
Das Fellhaar der Farbenzwerge unterscheidet sich in seiner Strukur von dem der anderen Rassen. Es ist kurz und dicht und fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes grobes Grannenhaar. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Im Verhältnis zur Kleinheit des Tieres ist der Kopf groß und tritt markant in Erscheinung. Er ist kurz und kräftig, Stirn und Schnauzpartie sind breit (Stirnbreite beim Rammler in Augenhöhe etwa 5,5 cm, bei der Häsin ca. 5,0 cm). Der Kopf sitzt dicht am Rumpf. Die Augen sind groß und treten etwas hervor. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch- v.a. infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung - insgesamt etwas feiner. Die Ohren sind, der Zwergenform entsprechend, relativ kurz, sollen aber dennoch in einem harmonischen Verhältnis zur Größe des Kopfes und des Rumpfes stehen. Als Ideal gilt eine Ohrlänge von ca. 5,5 cm je nach Größenrahmen des Tieres. Die Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die Höchstlänge 7 cm. Die Ohren sollen zusammenstehend, nach oben leicht v-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen, der Zwergenrasse entsprechend, kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein.
Leichte Fehler:
Nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung. Tief liegende Augen. etwas lange Ohren über 6 cm bis zur Höchstlänge von 7 cm: Abzüge je nach Grad der Abweichung und nach Gesamterscheinungsbild - in der Regel für jeden halben Zentimeter ein Punktabzug. Etwas grob erscheinende Ohren; breit getragende Ohren; dünne, faltige oder spitze Ohren.
Schwere Fehler:
Häsinnenkopf beim Rammler; Ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin. Zu kurze Ohren unter 4,5 cm oder zu lange Ohren über 7 cm. In der Haltung stark abweichende, sehr dünne oder grob strukturierte Ohren.
5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit, Schattierung, Perlung, Zeichnung, Kopf -und Rumpfzeichnung sowie Abzeichen
Anerkannt sind nur die im Nachstehenden Bewertungsspiegel aufgeführten Farbenschläge. Die Anforderungen der Ausgangrassen sind mit Rücksicht auf das kürzere Fellhaar der Farbenzwerge sinngemäß anzuwenden.
Leichte und Schwere Fehler:
Für die leichten und schweren Abweichungen der je nach Farbenschlag in dieser Position zu bewertenden Rassemerkmale gelten prinzipiell die entsprechenden Fehler der Ausgangsrassen.
6. Farbe bzw. Zwischen- und/oder Unterfarbe
Anzuwenden sind die entsprechenden Forderungen der betreffenden Ausgangsrassen unter Berücksichtigung des folgenden Bewertungsspiegels und der besonderen Anforderungen an das Fellhaar der Zwergkaninchen.
Leichte und schwere Fehler:
Für die leichten und schweren Abweichungen der je nach Farbenschlag in dieser Position zu bewertenden Rassemerkmale gelten prinzipiell die entsprechenden Fehler der Ausgangsrassen.
7. Pflegezustand
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: Saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen, usw.
Leichte Fehler:
Leichter Stallschmutz, geringfügig unsaubere Ohren oder Geschlechtsteile; lange Krallen. Leichte Filzbildung.
Schwere Fehler:
Stark verschmutze Tiere. Starke Filzbildung.
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