Was ist das Zuchtbuch für Leistungsfragen?
Züchten heißt, besseres Schaffen, es setzt die Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Dieses Ziel beseelt alle Herzen der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche Gattung sie züchten.
Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Stammbaumzucht oder, besser gesagt, die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung). Das ist längst Allgemeingut aller unserer Züchter geworden. Deshalb führen unsere Züchter zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis.
Die meisten Zuchtfreunde betreiben diese Stammbaumzucht für sich. Sie verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten Abstammungsnachweis. Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG. Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf der Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den einzelnen Landesverbänden.
Wer Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres. Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches. Der Abstammungsnachweis setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies über das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenkennzeichnung im Einzelschluss mit der Kükenmarke, dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis – Stammbaum – im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im Abstammungsnachweis halten wir auch noch eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge fest, so z. B. die Legeleistung über 3 Jahre hindurch sowie die Eigewichte, die Schlupf- und Aufzuchtsergebnisse, die Geschwisterleistungen und schließlich als Rassegeflügelzüchter auch die Schau- bzw. Rassewerte, also die auf den Schauen errungenen Bewertungsnoten und Preise. Alle diese Aufzeichnungen sind unabänderliche Bestandteile eines Abstammungsnachweises.
Die ganze Zuchtbuchführung des Zuchtbuches in Leistungsfragen ruht auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der Züchterwelt.
Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat;
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundes-Ring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Tierbestand
Mitglieder der Zuchtbücher können nur die vom BDRG anerkannten Rassen züchten. Es wird empfohlen, mit zwei Zuchtstämmen zu züchten. Die Mindestzahl der mit dem BR beringten Tiere ist: 1,3 bei Groß- und Wassergeflügel, 1,6 bei Hühnern und Zwerghühnern und 3,3 bei Tauben.
Zuchtunterlagen
Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind zu den vorgeschriebenen Terminen an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches einzureichen. Die Geschäftsstelle kann nur auf Grund dieser Unterlagen einen Überblick über den Stand der Zuchten gewinnen und die Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.
Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende 3 Gruppen:
Die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche die täglich anfallende Eizahl einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung. Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben.
Schauen
Die Mitglieder des Zuchtbuches können Ihre Tiere auf jeder Schau zeigen, die nach den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind berechtigt, Sonderabteilungen oder Zuchtbuchschauen abzuhalten.
Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den Schauen, an denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der Bewertungskarte den Abstammungsnachweis am Käfig anzubringen. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung dem Preisrichter die Abstammungskarten zum Eintrag der Qualitätsnote und deren Bestätigung vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen. Nach Schluss der Schau sammelt die Schauleitung diese Bewertungskarten und Abstammungsnachweise ein und sendet sie dem Züchter zu.
Beratung und Schulung der Mitglieder
Die Mitglieder des Zuchtbuches, die Kreis- und Vereinszuchtwarte sowie die Landes-, Kreis- und Vereinsjugendobleute werden durch die Landeszuchtbücher beraten und geschult.
Die Zuchtordnung stellt eine einheitliche Zuchtbuchführung im gesamten Bundesgebiet sicher. Die Vermittlung von wissenschaftlichem Gedankengut in der Leistungszucht durch Beschickung der von dem Zuchtbuch veranstalteten Zuchtbuchschauen innerhalb der Landesverbände ist gegeben.
Das Zuchtbuch will darüber hinaus den Behörden den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG betreuten Rassen hohe wirtschaftliche Werte besitzen. Die Mitglieder der Gruppe 1 haben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, die Gruppen 2 und 3 dagegen schwierigere. Letztere haben neben den vielen aufgezeigten Pflichten noch hohe Opfer an Zeit, Arbeit und Geld zu bringen. Deshalb gebührt ihnen besonderer Dank und größte Anerkennung.
Die Züchter haben sich dem Zuchtbuch im BDRG angeschlossen, um an dem Ziel, die Leistung mit der Schönheit zu vereinen, zu arbeiten.
Quelle:https://www.bdrg.de/zuchtbuch-stellt-vor
Legeliste als Excell-Liste zum download.